Desinfektion

„Bezweckt die Abtötung bzw. irreversible Inaktivierung von krankheitserregenden Keimen an und in kontaminierten Objekten sowie die Unterbrechung von Infektionsketten" (BGA,1990). In Deutschland müssen Desinfektionsmittel im Sinne der - DGHM in festgelegten Testverfahren üblicherweise eine Keimreduktion von mindestens 5 log-Stufen zeigen (z.B. von 100.000 auf 1 Keim pro ml).