Desinfektion
„Bezweckt die Abtötung bzw. irreversible Inaktivierung von krankheitserregenden
Keimen an und in kontaminierten Objekten sowie die Unterbrechung von
Infektionsketten" (BGA,1990). In Deutschland müssen Desinfektionsmittel im Sinne
der - DGHM in festgelegten Testverfahren üblicherweise
eine Keimreduktion von mindestens 5 log-Stufen zeigen (z.B. von 100.000 auf 1
Keim pro ml).