Richtlinien der DVG
Zum Nachweis der Wirksamkeit von chemischen Desinfektionsmitteln für den veterinärmedizinischen Bereich bestimmte Richtlinien. Diese Richtlinien sind sowohl für den Lebensmittelbereich als auch für die Tierhaltung ausgelegt und beinhalten Methoden zur Überprüfung von chemischen Desinfektionsmitteln gegenüber Bakterien, Pilzen, Viren und parasitären Dauerformen. Wenn zwei unabhängige Prüfungen eines Präparates in vorgeschriebener Form vorliegen, kann eine Eintragung in die entsprechende Desinfektionsmittelliste der DVG erfolgen.