Zum Nachweis der Wirksamkeit von chemischen
Desinfektionsmitteln für den veterinärmedizinischen Bereich bestimmte
Richtlinien. Diese Richtlinien sind sowohl für den Lebensmittelbereich als
auch für die Tierhaltung ausgelegt und beinhalten Methoden zur Überprüfung von
chemischen Desinfektionsmitteln gegenüber Bakterien, Pilzen, Viren und
parasitären Dauerformen. Wenn zwei unabhängige Prüfungen eines Präparates in
vorgeschriebener Form vorliegen, kann eine Eintragung in die entsprechende
Desinfektionsmittelliste der
DVG
erfolgen. |